Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Götz Gebäudemanagement Kristina Illi, nachfolgend Götz GM genannt, erbringt alle Dienstleistungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Durch die Auftragserteilung werden sie anerkannt und bleiben bis zum Widerruf in Kraft, auch für zukünftige Aufträge, ohne dass sie erneut ausdrücklich erwähnt werden müssen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von Götz GM bestätigt werden. Diese Abweichungen gelten ausschließlich für den Auftrag, für den sie bestätigt wurden.
Zusagen, Auskünfte und Erklärungen von Götz GM-Mitarbeitern sowie von Götz GM beauftragten Sachverständigen sind nicht bindend und benötigen eine schriftliche Bestätigung, um rechtswirksam zu sein.
Grundsätzliches
Götz GM führt Aufträge in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Techik und geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften aus. Götz GM übernimmt keine Garantie für die technischen Regeln selbst oder für die Korrektheit der Überprüfung der zugrunde liegenden Programme und Vorschriften.
Götz GM hat das Recht, in besonderen Fällen die Leistungen von geeigneten Subunternehmer durchführen zu lassen.
Götz GM hält sich freiwillig an das LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, ohne dass sich Rechte daraus ableiten lassen.
Fristen und Termine
Ausführungsfristen und Termine sind nicht bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als fester Termin vereinbart oder schriftlich bestätigt. Alle anderen Zeitangaben sind lediglich Schätzungen des erforderlichen Zeitaufwands.
Götz GM haftet nur für Verzugsschäden, wenn die Verzögerung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Götz GM einem von Götz GM beauftragten Helfer zurückzuführen ist.
Gewährleistung
Götz GM hat grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung. Sollte dieser Versuch scheitern, kann der Auftraggeber minder, falls es sich nicht um Bauleistungen handelt. Ansprüche auf Selbstbeseitigung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung und Schadensersatz
Götz GM haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Arbeitsweisen entstanden sind. Im Falle einer Haftung durch ESG, ist die Haftung je Auftrag auf den Leistungsumfang der von ESG abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der ESG-Mitarbeiter.
Zahlungsbedingungen
Alle Angaben über die Vergütung sind freibleibend und verstehen sich netto in EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Aufträgen über 1.000 EUR und Neukunden kann Götz GM eine Vorauszahlung in mindestens 50 % verlangen. Der Betrag ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Sollten Teile von einem Subunternehmer / Nachunternehmer übernommen werden, kann Götz GM einen Zuschlag von 18 % als Verwaltungs- und Regiekosten hinzufügen. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung oder zur Zurückhaltung nur, wenn ESG dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat oder wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig bestätigt sind. Wenn der Kunde trotz einer gesetzten Frist weiterhin in Verzug bleibt, hat ESG das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. In diesem Fall werden die Fristen entsprechend verlängert. Wenn es Einwände gegen die Rechnungen von Götz GM gibt, müssen diese innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt und begründet werden. Andernfalls gelten diese als akzeptiert und bestätigt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Lübbecke
Stand: 2024/03